Planungswerte auch im Falle einer späteren Umzonung in eine Mischzone einzuhalten seien, unter Beilage des Antrags der L._____ AG an die Gemeinde, wonach der Planungsbericht in Kapitel 6.5 "Sägereiareal" u.a. mit der Option "Weiterentwicklung und Umnutzung mit Wohn- oder Mischnutzung" anzupassen sei. Die Umnutzungsoption sei alsdann in den Planungsbericht aufgenommen worden. Darauf basiere auch die Zusicherung des Regierungsrats zur Entschädigung der lärmbelasteten Flächen, was der Beschwerdegegner in seiner vorinstanzlichen Eingabe vom 16. August 2021 (Vorakten, act. 101 ff.), Rz. 81, bestätigt habe.