vieler die Urteile 1C_647/2019 vom 8. Oktober 2020, Erw. 3.3, und 1C_163/2017 vom 18. Juli 2017, Erw. 2.1). Gehe es um den Bau neuer Verkehrsanlagen, seien Immissionen nur insoweit unvorhersehbar, als das Bauprojekt beim Erwerb des Grundstücks oder der Erstellung des Gebäudes noch nicht bekannt gewesen sei. Der Kredit für das Strassenprojekt Umfahrung Q._____ sei an der kantonalen Volksabstimmung vom tt.mm.jjjj genehmigt worden. Das Projekt sei im Sommer 2012 erstmals öffentlich aufgelegt worden. Spätestens ab dann - 32 -