bbb und ccc einzuhaltende Abstandsbereich durch den Bau der Umfahrungsstrasse gegenüber dem bisherigen Zustand insofern nicht, als der Abstand zwischen der Grundstücksgrenze (zwischen den Parzellen Nrn. bbb, ccc und ddd) und dem Strassenmark (zu welchem der Strassenabstand von 6 m eingehalten werden muss) mehr als 2 m beträgt (vgl. den nachfolgen Ausschnitt aus dem Geoportal des AGIS, wobei der grüne Bereich einen Abstandsbereich von 4 m gemessen ab der Grundstücksgrenze zwischen den Parzellen - 30 - Nrn. bbb, ccc und ddd und der rote Bereich den Abstandsbereich von 6 m gemessen ab dem Strassenmark kennzeichnet).