Land in der Zone OeBA weitestgehend gleich nutzen wie ein Privater normales Bauland. In der Regel seien die Bauvorschriften in der Zone OeBA sogar flexibler als in anderen Bauzonen. Die zentrale Schranke ergebe sich daraus, dass auch Gemeinwesen in der Zweckverfolgung nicht völlig frei seien. Sie dürften auf dem Land letztlich nur Bauten realisieren, die im öffentlichen Interesse lägen. Für die Wertbestimmung entscheidend sei auch die vorgesehene Nutzungsintensität. Eine extensivere Nutzung (Friedhof, Sportplatz etc.) korreliere grundsätzlich mit einem niedrigeren Landwert (angefochtener Entscheid, Erw. 7.3.2.4).