Selbst wenn also innerhalb der nächsten 20 Jahre mit Unterhaltskosten von Fr. 20'000.00 bis Fr. 30'000.00 zu rechnen wäre, was für eine vergleichsweise unterhaltsarme Kiesfläche sehr grosszügig bemessen erscheint, wäre ein Kostenanteil zulasten des Kantons von Fr. 2'825.00 oder rund 10% nicht zu beanstanden. Demnach geht auch die der Beschwerdeführerin von der Vorinstanz zugesprochene Entschädigung für den Unterhalt der Wegrechtsfläche in Höhe von Fr. 25.00/m2 in Ordnung.