Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Abnutzung des Kiesbelags seitens der Beschwerdeführerin bei einer Nutzung der Wegrechtsfläche als Abstellfläche (für schwere Lastfahrzeuge) oder auch nur als Erschliessungsfläche wesentlich mehr ins Gewicht fallen wird. Selbst wenn also innerhalb der nächsten 20 Jahre mit Unterhaltskosten von Fr. 20'000.00 bis Fr. 30'000.00 zu rechnen wäre, was für eine vergleichsweise unterhaltsarme Kiesfläche sehr grosszügig bemessen erscheint, wäre ein Kostenanteil zulasten des Kantons von Fr. 2'825.00 oder rund 10% nicht zu beanstanden.