Es dürfte für die Mieter auch nicht dermassen schwierig sein, während Unterhaltsarbeiten, die nur wenige Tage oder sogar Stunden andauern, einen alternativen Abstellplatz zu finden, sofern ein solcher überhaupt benötigt wird, was nicht der Fall ist, während beispielsweise ein Lastfahrzeug unterwegs ist. Der während den Unterhaltsarbeiten nicht fakturierbare Mietzins (oder ein entsprechender Abschlag am monatlichen oder jährlichen Mietzins) wird durch die Minderwertentschädigung ausgeglichen.