Wie viele Tage im Jahr der Kanton das Fuss- und Fahrwegrecht für Unterhaltsarbeiten an der Böschung oder allenfalls der Umfahrungsstrasse selbst durchschnittlich in Anspruch nehmen wird, ist zwar den Akten nicht zu entnehmen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass der Böschungsunterhalt, der gemäss den Ausführungen der Vorinstanz zwei bis drei Mal im Jahr stattfinden wird, deutlich weniger als 60 Tage pro Jahr in Anspruch nehmen wird. Umgekehrt wären die Wegrechtsflächen somit noch während mindestens 300 Tagen im Jahr frei verfügbar.