Es sei sodann nicht davon auszugehen, dass der Unterhalt einer aus Schotter bestehenden Wegrechtsfläche mit einer Einmalentschädigung von Fr. 25.00/m2 auf Jahre hinaus finanziert werden könne. Zum Gegenbeweis werde die Einholung eines Gutachtens oder eine entsprechende Offerte eines Gartenbauunternehmens gefordert.