Selbst wenn die Gemeindeversammlung diesem Vorhaben im Rahmen einer künftigen Gesamt- oder Teilrevision der allgemeinen Nutzungsplanung zustimmen würde, müsste die Aufzonung auch noch vom Kanton (Regierungsrat oder Grosser Rat) genehmigt werden; die Vorbehalte gegen eine Neuzulassung oder Intensivierung der Wohnnutzung - 22 - zumindest in den von der Landabtretung betroffenen Bereichen der Parzellen Nrn. aaa und bbb waren und sind aus verschiedenen Gründen manifest (periphere Lage, Gewässerraum der [...], Hochwassergefahrenzone 2, zwischenzeitlich realisiertes Strassenbauprojekt).