Daran wird festgehalten. Ob und wann die Gemeindeversammlung über die Zulässigkeit einer wie auch immer gearteten Wohnnutzung in der Zone Ar I beschliessen wird und der Kanton die betreffende Regelung genehmigt, ist weiterhin ungewiss und war es erst recht am Bewertungsstichtag vor bald fünf Jahren. Dementsprechend lässt sich nicht sagen, die Zulässigkeit der Wohnnutzung sei damals schon mit hoher Wahrscheinlichkeit absehbar gewesen. Noch weniger hoch war am Bewertungsstichtag die Wahrscheinlichkeit für eine Zuweisung der Parzellen Nrn. aaa und bbb zu einer Mischzone.