a BauG vorgeschriebenen Strassenabstands erteilt werden können. Unter diesen Umständen kann die Ertragswertmethode, ungeachtet dessen, dass es sich bei den Abtretungsflächen um "Zusatzland" im Sinne der von Francesco Canonica verwendeten Begrifflichkeit handelt (vgl. dazu FRANCESCO CANONICA, Die Immobilienbewertung, 2009, S. 370 f., wonach Zusatzland je nach Lage und Nutzungsmöglichkeiten auch ertrags- und wertlos sein kann), nicht als die am besten geeignete Bewertungsmethode bezeichnet werden (vgl. CANONICA, a.a.O., S. 367, wonach sich die Ertragswertmethode für Landflächen eignet, die einen geldwerten Nutzen erbringen oder einen Ertrag abwerfen).