2.4.2. Insoweit geht die Rechtsprechung klar dahin, dass bei der im Enteignungsfall vorzunehmenden Verkehrswertschätzung von unüberbauten Grundstücken oder Grundstücksteilen die statistische Methode oder Vergleichsmethode im Vordergrund steht. Danach wird der Verkehrswert anhand der tatsächlich gehandelten Preise für vergleichbare Liegenschaften ermittelt. Diese Methode führt dann zu richtigen Resultaten, wenn Vergleichspreise in genügender Zahl für Objekte ähnlicher Beschaffenheit zur Verfügung stehen, wobei an diese Voraussetzungen nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden dürfen.