Ausweislich der Luftbilder auf dem Geoportal AGIS werde die Mietfläche nur beschränkt genutzt. Des Weiteren seien zu Unrecht keine Unterhaltskosten berücksichtigt worden und der von der Beschwerdeführerin angewandte Kapitalisierungssatz von 3% sei zu tief. 2.4. 2.4.1. Vorauszuschicken gilt es, dass die Beschwerdeführerin nicht konsequent zwischen objektivem und subjektivem Schaden trennt und die beiden Schadensarten (objektive und subjektive Betrachtungsweise), die zur Vermei- - 16 -