337, Beilage 1), die beide erst nach dem Bewertungsstichtag und nach der Fertigstellung der Umfahrungsstrasse abgeschlossen worden und schon deshalb unmassgeblich seien. Ob die I._____ GmbH den Mietzins gemäss Mietvertrag vom 21. Dezember 2017 (Vorakten, act. 334, Beilage 1) von effektiv Fr. 26.76/m2 (bei einer Mietfläche samt Erschliessungsfläche von 695 m 2 [525 m2 Mietfläche + 170 m2 Erschliessungsfläche]) noch entrichte, sei mit Blick auf die Untervermietung an die zwischenzeitlich ebenfalls konkursite J._____ AG fraglich. Ausweislich der Luftbilder auf dem Geoportal AGIS werde die Mietfläche nur beschränkt genutzt.