_ nichts ändern. Die Beschwerdeführerin mache seit Jahren Druck auf die Gemeinde, ihre Grundstücke einer Mischzone zuzuweisen. Tatsache sei aber auch, dass nicht absehbar sei, ob und wann eine entsprechende Zonenplanrevision umgesetzt werde. Gemäss dem von der Beschwerdeführerin diesbezüglich ins Recht gelegten Mail-Verkehr mit der Bauverwaltung Q._____ (Beschwerdebeilage 3) liege dazu noch nicht einmal ein Grundlagenpapier vor. Unter diesen Umständen könne nicht von einer am bereits vier Jahre zurückliegenden Bewertungsstichtag wahrscheinlichen (teilweisen) Wohnnutzung ausgegangen werden.