Das Fehlen von verlässlichen Vergleichspreisen werde bestritten. Das Bundesgericht habe im Urteil 1C_42/2023 vom 25. März 2024 erst jüngst wieder festgestellt, dass die Vergleichsmethode auch angewandt werden könne, wenn nur wenige Vergleichspreise vorhanden seien, und dabei die Anwendung von nur einem Vergleichswert aus einem sechs Jahre zurückliegenden Verkauf als rechtmässig bestätigt. Bezüglich des Erwerbs der Par- - 14 -