Streitgegenstand des Verfahrens vor Verwaltungsgericht bilden nebst der Höhe der Enteignungsentschädigungen für diese Landabtretungen und Dienstbarkeiten, einschliesslich der Bewertungsmethode, der für die Zuteilungen ab der Parzelle Nr. ddd an die Parzellen Nrn. bbb und ccc anzurechnende Landpreis sowie der Anspruch auf eine Entschädigung für die vom Strassenverkehr auf der Umfahrungsstrasse auf den Parzellen Nrn. bbb und ccc verursachten Lärmimmissionen. -9-