2. Die Zuteilung von 28 m2 an die Parzelle Nr. bbb und von 172 m2 an die Parzelle ccc hat entschädigungslos zu erfolgen Eventualiter: Die Beschwerdeführerin hat dem Beschwerdegegner für die Zuteilung von 28 m2 an die Parzelle Nr. bbb und von 172 m2 an die Parzelle ccc einen Preis von CHF 50.00, respektive CHF 42.00, wo diese durch ein Wegrecht belastet sind, zu bezahlen. -7- 8. 8.1. Die gesamten Kosten des Verfahrens werden auf die Staatskasse genommen.