1.5. Für die Zuteilungsflächen aus der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (öBA) von ca. 28 m2 an Parzelle bbb und von ca. 172 m2 an Parzelle ccc hat die Gesuchsgegnerin dem Gesuchsteller Fr. 50.00/m2 zu bezahlen. Das auf der Zuteilungsfläche liegende Wegrecht von ca. 28 m2 auf der Parzelle bbb und von ca. 134 m2 auf der Parzelle ccc ist vom Gesuchsteller mit Fr. 8.00/m2 abzugelten. 1.6. Im Rahmen der Zusicherung des Regierungsrats vom 17. Januar 2018 betreffend Lärmimmissionen hat der Gesuchsteller der Gesuchsgegnerin eine Entschädigung von pauschal Fr. 5'800.00 auszurichten. 2. Alle weitergehenden Begehren der Gesuchsgegnerin werden abgewiesen.