1.2. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, die Abtretungsfläche von ca. 42 m2 (Grünzone) ab der Parzelle aaa mit Fr. 10.00/m2 zu entschädigen. 1.3. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, die Abtretung von ca. 7 m2 (Arbeitszone Ar I) ab Parzelle bbb mit Fr. 500.00/m2 zu entschädigen. 1.4. Die Belastung durch das Fuss- und Fahrwegrecht von ca. 96 m2 auf der Parzelle bbb und von ca. 17 m2 auf der Parzelle ccc hat der Gesuchsteller der Gesuchsgegnerin mit Fr. 83.00/m2 zu entschädigen. Für den künftigen Wegunterhalt hat ihr der Gesuchsteller eine zusätzliche Entschädigung von Fr. 25.00/m2 auszurichten.