10. Am 29. November 2023 führte das SKE mit den Parteien einen Augenschein vor Ort durch. Bei dieser Gelegenheit wurden den Parteien die vom SKE beim kantonalen Steueramt erhobenen Vergleichspreise für Landerwerbe in umliegenden Gemeinden (T._____, R._____ und S._____) bekannt gegeben. Dazu nahmen die Parteien mit zwei weiteren Eingaben vom 18. Dezember 2023 (Kanton) und vom 3. Januar 2024 (A._____ AG) Stellung. 11. Am 30. Januar 2024 fällte das SKE das folgende Urteil: -5- 1. 1.1. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, für die Abtretungsfläche von ca. 209 m2 (Arbeitszone Ar I) ab der Parzelle aaa eine Entschädigung von Fr. 250.00/m2 zu bezahlen.