1. Die A._____ AG sei für die erlittene Enteignung gesamthaft (inkl. Inkonvenienzentschädigung) mit einem Betrag von Fr. 2'759'107.00 zuzüglich Zins zu 1,5% ab 29. Juni 2020 aus der Staatskasse zu entschädigen. 2. Eventualiter ist die Enteignung bei Parzelle Nr. bbb um 96 m2 und bei Parzelle Nr. ccc um 17 m2 auszudehnen. Eventualiter sei ein vergrösserter Grenzabstand zur Strassenparzelle zusätzlich zu entschädigen. 3. Unter den ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zu Lasten des Enteigners. -4-