2. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2020 wies der Präsident des SKE den Gemeinderat Q._____ an, die Enteignungsakten vom 19. Oktober 2020 bis 17. November 2020 auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten. Die A._____ AG wurde gleichentags direkt angeschrieben, über die Einleitung des Enteignungsverfahrens informiert und dazu aufgefordert, allfällige Begehren gemäss § 152 Abs. 1 BauG innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Q._____ einzureichen. 3. Am 16. November 2020 stellte die A._____ AG beim SKE die folgenden Begehren: