_ betroffen, wovon Land für den Strassenbau an den Kanton abgetreten respektive mit einem Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten des Kantons belastet wurde. Über die Höhe der Enteignungsentschädigung konnten sich die A._____ AG und der Kanton nicht einigen. Hingegen vereinbarten sie eine vorzeitige Inbesitznahme des abgetretenen/belasteten Landes per 28. Juni 2020.