geringes Gewicht zu. Es erwog, aufgrund der Angaben in den elektronisch eingereichten Gesuchen seien unbürokratisch und rasch Härtefallhilfen gewährt worden. Die Härtefallgesuche hätten vom Kanton unter hohem Zeitdruck und mit beschränkten personellen Ressourcen geprüft werden müssen. Der Missbrauchsbekämpfung komme daher eine grosse Bedeutung zu (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2023.314 vom 5. März 2024, Erw. II/6.3). Dies gilt auch im vorliegenden Fall. - 13 -