Missbrauch in 38 Fällen bestätigt und in 181 Fällen nicht bestätigt (vgl. Covid-19-Härte- fallhilfen, Bericht des Bundesrates, Bern, 22. Dezember 2023, S. 41). Bei grundlos erbrachten und missbräuchlich erhältlich gemachten Härtefallhilfen besteht generell ein grosses öffentliches Interesse an einer nachträglichen Aufklärung und der Rückforderung der entsprechenden Beiträge (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2023.314 vom 5. März 2024, Erw. II/6.3). Den der Beschwerdeführerin gewährten Härtefallhilfen im Gesamtbetrag von Fr. 170'719.00 kommt die für einen Widerruf und eine Rückforderung erforderliche Erheblichkeit ohne Weiteres zu.