4.4. Das Verwaltungsgericht hatte bisher zwei Fälle betreffend den Widerruf von Verfügungen zu beurteilen, womit Covid-19-Härtefallhilfen gewährt worden waren. Ein Entscheid vom 29. April 2024 betraf die Widerrufbarkeit einer Kreditausfallgarantie bei nachträglich festgestellter Überschuldung (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2023.323 vom 29. April 2024); ein weiteres Urteil vom 5. März 2024 hatte Beiträge für ein Gastrounternehmen zum Gegenstand, das in den Härtefallgesuchen von den Jahresrechnungen und Mehrwertsteuerdeklarationen abweichende Umsatzzahlen de- - 11 -