1. keine Dividenden oder Tantiemen beschliesst oder ausschüttet oder Kapitaleinlagen rückerstattet, und 2. keine Darlehen an seine Eigentümer vergibt; Am 7. Mai 2021 (zum Zeitpunkt der zweiten Verfügung des AWA) lautete Art. 6 lit. a HFMV 20 wie folgt: Das Unternehmen hat gegenüber dem Kanton bestätigt, dass es: a. im Geschäftsjahr, in dem die Härtefallmassnahme ausgerichtet wird, sowie für die drei darauffolgenden Jahre oder bis zur Rückzahlung der erhaltenen Hilfen: 1. keine Dividenden oder Tantiemen beschliesst oder ausschüttet oder Kapitaleinlagen rückerstattet, und