5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. Als Beilage reichte die Beschwerdeführerin ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. B._____ und Dr. iur. C._____, Rechtsanwälte, vom 21. Juli 2023 ein. Es wurde im Auftrag von D._____ erstellt und äussert sich zu Verwendungsbeschränkungen von Covid-Härtefallhilfen sowie zu Rechtsfolgen bei deren Verletzung. 2. Das DVI, Generalsekretariat, beantragte in der Eingabe vom 19. März 2024 im Namen des Regierungsrats die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 30. August 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: