1. Das Gesuch um Einsetzung "einer unabhängigen Generalsekretärin / eines unabhängigen Generalsekretärs" wird abgewiesen. 2. Das Gesuch um Bestellung einer anwaltlichen Vertretung wird abgewiesen. 3. Auf das Kostenerlassgesuch wird nicht eingetreten. 4. Es werden keine Kosten erhoben. C. 1. Gegen den Entscheid des Generalsekretariats GKA erhob A._____ am 1. März 2024 Beschwerde beim Verwaltungsgericht und stellte die Anträge (Originalzitat): -3-