führerin 1 einen Integrationsvorlehrvertrag für das Berufsfeld Hauswirtschaft ab. Diese Vorlehre dauerte bis am 31. Juli 2022 und die Beschwerdeführerin 1 wurde mit monatlich Fr. 300.00 entschädigt (MI1-act. 150 ff.). Seit dem 1. Januar 2022 ist die Beschwerdeführerin 1 als Unterhaltsreinigerin im Stundenlohn angestellt (MI2-act. 589 ff., 614). In den Akten finden sich hierzu drei Lohnabrechnungen, wonach die Beschwerdeführerin 1 im Juli 2022 Fr. 296.20, im August 2022 Fr. 344.75 und im September 2022 Fr. 593.05 verdiente (MI2-act.