In Beantwortung eines Fragenkatalogs des MIKA vom 14. Dezember 2020 gab der Kantonale Sozialdienst unter anderem an, dass die Beschwerdeführerin 1 aktuell im AMIPlus (Arbeitsmarktintegration) angemeldet sei. Es bestehe die Chance, dass die Beschwerdeführerin 1 in den ersten Arbeitsmarkt einsteigen könne. Die Abklärungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen (MI2-act. 23 f.). Im Juli 2021 schloss die Beschwerde- - 17 -