Was die bisherige berufliche Tätigkeit der Beschwerdeführerin 1 und ihre Bemühungen, sich in der Schweiz beruflich zu integrieren, anbelangt, ist den Akten Folgendes zu entnehmen: Insgesamt liegen drei Schreiben, datiert vom 16. Februar 2015 bzw. zweimal vom 10. März 2017 (MI1-act. 72, 94 f.) vor, mit welchen die damaligen Bewerbungen der Beschwerdeführerin 1 abgesagt wurden. Am 7. Januar 2019 schloss der Kantonale Sozialdienst mit der Beschwerdeführerin 1 eine Zusammenarbeitsvereinbarung ab, mit dem Ziel, die Integration der Beschwerdeführerin 1 in den Arbeitsmarkt zu fördern (MI1-act. 122 f.).