Die medikamentöse Umstellung aufgrund eines damaligen Kinderwunsches der Beschwerdeführerin 1 habe zu einer guten psychischen Stabilisierung mit weniger Nebenwirkungen geführt. Damals habe die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin 1 kaum beurteilt werden können, da sie bis anhin keiner Tätigkeit habe nachgehen können. Aufgrund der mehrmaligen psychischen Dekompensation bei bekannter bipolarer affektiver Störung werde eine berufliche Integration im Rahmen einer IV gestützten Massnahme empfohlen.