_ habe bis anhin keine Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV) vorgenommen, da die Beschwerdeführerin 1 unbedingt auf dem ersten Arbeitsmarkt einsteigen wolle. In einem französischsprachigen Kanton hätte sie gemäss Bericht bessere Chancen bei der Stellensuche gehabt. Gemäss dem ärztlichen Bericht von Dr. med. C._____, Fachärztin FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 9. Mai 2023 (MI2-act. 671 ff.) ist die Beschwerdeführerin 1 seit dem 4. August 2022 bei ihr in ambulanter psychiatrischer Behandlung. Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass die Beschwerdeführerin 1 insgesamt viermal stationär behandelt worden sei. Das Ambulatorium F._____ der D._____ habe am 15. Januar 2020 einen