_ vom 26. Oktober 2023 belief sich die an die Beschwerdeführerin 1 und ihre Familie ausbezahlte Sozialhilfe per 26. Oktober 2023 auf Fr. 19'336.55 (MI2-act. 685 ff.). Die monatlich an die Beschwerdeführerin 1 und ihre beiden Kinder sowie ihren Ehemann auszuzahlende Sozialhilfe beträgt Fr. 1'966.65 (MI2-act. 698). Der Gesamtbetrag an Sozialhilfe, welcher der Beschwerdeführerin 1 und ihrer Familie ab August 2018 ausbezahlt wurde, beläuft sich damit per Oktober 2023 auf insgesamt Fr. 106'982.95. - 14 -