Der ebenfalls aus der Demokratischen Republik Kongo stammende, 1985 geborene Beschwerdeführer 2 reiste am 8. September 2019 in die Schweiz ein und ersuchte gleichentags um Asyl (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend den Beschwerdeführer 2 [MI2-act.] 66, 48). Mit Entscheid vom 1. Oktober 2019 trat das SEM auf das Gesuch nicht ein, da Spanien für das Asylverfahren des Beschwerdeführers 2 zuständig war (MI2-act. 48 ff.). Mehrere Wiedererwägungsgesuche des Beschwerdeführers 2 wurden in der Folge jeweils abgelehnt (MI2-act. 151 ff., 223 ff., 258 ff., 295 ff., 301 ff., 493 ff.).