2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 3'400.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 330.00, gesamthaft Fr. 3'730.00, sind vom Beschwerdeführer zu bezahlen. 3. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, der Stadt Q._____ die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 4'000.00 zu ersetzen. - 21 - Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) die Stadt Q._____ (Vertreter) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten