4.3.3. 4.3.3.1. Gemäss übereinstimmender Darstellung der Parteien ersuchte der Beschwerdeführer den Stadtschreiber um Auskunft, ob Einkünfte aus einem politischen Amt zu einer Kürzung der Übergangsleistung führen würden. Nicht ausdrücklich thematisiert wurde – ebenfalls gemäss übereinstimmender Darstellung – das Amt des Stadtrates oder die Auswirkungen der entsprechenden Entschädigung auf die Übergangsleistung (Beschwerde, Rz. 28; kommunale Vorakten, act. 34). Mündliche Auskünfte können verbindlich sein, sofern sie eine gewisse inhaltliche Bestimmtheit aufweisen (HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, a.a.O., Rz. 668).