Im selben Schreiben erwähnte der Beschwerdeführer: "Als weiteres könnte ich mir vorstellen, mich in der Politik aktiv zu betätigen". Die Anfrage schliesst mit dem Hinweis, dass der Beschwerdeführer sich bald entscheiden müsse, ob er sich zur Verfügung stellen wolle, weshalb er eine konkrete Antwort auf die Frage wünsche, ob "die oben aufgeführten Aufgaben als Teilzeitarbeiten, die eine Kürzung der Übergangsleistungen auslösen" gelten würden (siehe den genauen Wortlaut vorne Erw. 3.2; kommunale Akten, act. 10.5).