Beim zweiten Besuch habe er A._____ die Bestimmungen betreffend Übergangsleistung aus dem Personalreglement vorgelesen. Ergänzend habe A._____ die allgemein formulierte Frage gestellt, wie es sich mit den Einnahmen aus einem politischen Amt verhalte. Er habe ihm mitgeteilt, dass auch diese Einnahmen vorgängig der Personalfachstelle zu melden seien. Es sei aus seiner Sicht denkbar, dass reine Umtriebsentschädigungen, wie sie beispielsweise für Einwohnerrats- oder Kommissionsmandate ausgerichtet würden, nicht anrechnungspflichtig seien. Die Ausübung eines Stadtratsmandats sei bei den damaligen Gesprächen kein Thema gewesen.