Herr Stadtschreiber E._____ erläutert, A._____ habe ihn im Frühjahr 2021 zweimal ohne vorgängige Ankündigung aufgesucht, wodurch eine Vorbereitung des Gesprächs sowie eine vorgängige Abklärung zur Beantwortung einer konkreten Frage nicht möglich gewesen seien. Beim ersten Mal hätte A._____ wissen wollen, wie die Praxis hinsichtlich Anrechnung von Einnahmen bei Ausrichtung einer Übergangsleistung sei. Er habe ihm mitgeteilt, dass er die diesbezüglichen Regelungen der Stadt Q._____ nicht kenne. Beim zweiten Besuch habe er A._____ die Bestimmungen betreffend Übergangsleistung aus dem Personalreglement vorgelesen.