prüft oder im Detail abgeklärt bzw. die Personalfachstelle beigezogen werden müsse (Beschwerde, Rz. 28 f.). Der Stadtschreiber sei als Vertreter des Stadtrats für solche Fragen zuständig und kenne sich mit der zur Diskussion stehenden Thematik aus bzw. habe sich auszukennen. So habe der Stadtrat bekannterweise auch den Beschluss vom 19. Dezember 2017 auf Empfehlung der damaligen Stadtschreiberin gefasst (Beschwerde, Rz. 30; Replik, Rz. 30). Der Beschwerdeführer bringt vor, er habe sich mehrmals erkundigt, in welchen Fällen eine Kürzung der Übergangsleistung erfolge.