4. 4.1. 4.1.1. Der Beschwerdeführer macht weiter geltend, der Stadtschreiber habe ihm die vorbehaltlose Auskunft erteilt, die Entschädigung für ein politisches Amt führe nicht zu einer Kürzung der Übergangsleistung. Einschränkungen in Bezug auf die Art des politischen Amtes habe der Stadtschreiber nicht genannt. Ebenso wenig seien die Höhe und der Zweck der Entschädigung thematisiert worden oder ein Hinweis erfolgt, wonach die Frage näher ge- - 14 -