Die damalige Stadtschreiberin leitete die undatierte Anfrage des Beschwerdeführers am 29. November 2017 an den Stadtrat weiter. Sie bezog sich in ihrem Schreiben auf die vom Beschwerdeführer erwähnte Übernahme des [...] für den Neubau einer Schulanlage sowie die Einsitznahme im Verwaltungsrat. Beide Funktionen würden entschädigt und als Einkommen versteuert. Sie empfahl dem Stadtrat, § 8 Abs. 3 Personalreglement im - 12 -