Im […] werde ich 63 Jahre alt. Im Personalreglement vom tt.mm.jjjj steht im § 8 das ein Anspruch auf eine Übergangsleistung besteht. Ebenso ist ersichtlich dass bei einer Nebenerwerbstätigkeit die Leistungen um den erwirtschafteten Betrag gekürzt werden. Ich bin seit der Einführung des Berufes [...], (der Stadtrat hat dies schriftlich genehmigt) und Vorstandsmitglied. Ich möchte diese entschädigten Funktionen auch nach dem 63. Altersjahr weiter ausüben.