2.4. Insbesondere angesichts der historischen und teleologischen Auslegung kann davon ausgegangen werden, dass der Einwohnerrat und die Ortsbürgerversammlung (als für den Erlass des Personalreglements zuständige Organe [§ 13 lit. n der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Q._____ vom tt.mm.jjjj, Stand: 1. Januar 2008 {Gemeindeordnung}, www.aaa.ch / Politik und Verwaltung / Reglemente und Richtlinien / Gemeindeordnung und Organisation {zuletzt besucht am 7. November 2024}; § 7 Abs. 2 lit. g des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden vom 19. Dezember 1978 {OBGG;