Die Übergangsleistung hat somit – entsprechend ihrem Zweck – subsidiären Charakter gegenüber einem trotz vorzeitiger Pensionierung erzielten Erwerbseinkommen (oder Erwerbsersatzeinkommen). Nach dem Gesagten wird deutlich, dass die Übergangsleistung nicht dazu dienen soll, zusammen mit einem Nebeneinkommen Vermögen zu äufnen oder ein ähnlich hohes oder gar höheres Einkommen zu generieren als vor dem Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand. Die Übergangsleistung erfüllt – wie erwähnt – den Zweck, einen allfälligen finanziellen Engpass zu überbrücken. - 10 -