2.3.3. Der Bericht Revision Personalreglement 2015 (kommunale Akten, act. 10.1) ist auch hinsichtlich Sinn und Zweck der Bestimmung aufschlussreich. Trotz der reglementarischen Erhöhung des ordentlichen Rentenalters in der beruflichen Vorsorge (APK) wollte der Gesetzgeber den langjährigen Mitarbeitenden einen früheren Eintritt in den Ruhestand ermöglichen bzw. erleichtern. Die Übergangsleistung soll verhindern, dass bei einer vorzeitigen Pensionierung neben der mit dem Vorbezug verbundenen Kürzung der Pensionskassenrente zusätzlich eine Kürzung der AHV-Rente in Kauf genommen werden muss (vgl. auch Beschluss des Stadtrats vom 19. Dezember 2017 [kommunale Akten, act.